Steuerabzug


Photovoltaik als Bauleistung

Ab dem 1.1.2016 wird die neue Rechtsauffassung praxiswirksam, nach der die Installation einer Photovoltaikanlage eine Bauleistung i.S.d. §§ 48 ff EStG darstellt. Ein koordinierter Ländererlass sieht dies bereits für alle offenen Fälle vor, ab dem 1.1. sind die Regelungen zur

Getagged mit: , ,

Wachstum, Veränderung, Beratung?

Melden Sie sich für ein informatives Gespräch!

02302 4008-500

oder per E-Mail an
info@steuerbuero-witten.de