Buchführung

Lohnbuchführung 

  • Einrichtung der Lohnkonten
  • Meldungen an Sozialversicherungsträger
  • Abrechnung der Löhne und Einbehalte
    • Lohnsteuer
    • Sozialversicherungsabgaben

 

Finanzbuchhaltung einschließlich Anlagenbuchhaltung und Umsatzsteuer

  • Optimierung der Steuerlast setzt Kenntnis der steuerlichen Sachverhalte voraus
  • Unterjährige Erfüllung der Pflichten
  • Laufende Beobachtung und Optimierung der Steuergestaltungen

Ableitung der für die Steuerdeklaration notwendigen Informationen

Wachstum, Veränderung, Beratung?

Melden Sie sich für ein informatives Gespräch!

0202 283330-0

oder per E-Mail an
info@begegmbh.de