Steuererklärung


Fehler bei Elster

Eingabefehler bei Elster-Verfahren / Andere Steuerprogramme Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat im Urteil vom 13.12.2010 – 5 K 2099/09 – kein grobes Verschulden angenommen, wenn der Steuerpflichtige im elektronischen Elster-Verfahren unvollständige Angaben macht; es handele sich dann vielmehr um ein einfaches

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