Die Zuwendung an Arbeitnehmer im Rahmen von Betriebsveranstaltungen sind durch gesetzliche Neuregelung ab 1.1.2015 bis zu einem Freibetrag von EUR 110 steuerfrei. In einem umfangreichen Schreiben hat das BMF diese Regelung numehr ausgeführt (BMF vom 14.10.2015, IV C5 – S…