ErbStG


Begünstigung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer gekippt!

Das BVerfG hat mit heutigem Urteil (Az.: 1 BvL 21/12) entschieden, dass §§ 13a und 13b und § 19 Abs. 1 ErbStG verfassungswidrig sind.

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