Nach einem Gutachten des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Dres. h. c. Hans-Jürgen Papier, muss der Soli spätestens 2020 abgeschafft werden, wie in einem öffentlichen Fachgespräch des Finanzausschusses bereits am 27. Juni 2018 erklärt wurde. Papier erteilte auch den Plänen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eine Absage, den Zuschlag allmählich abzuschmelzen: „Auf jeden Fall stellt es keine verfassungsrechtlich zulässige Übergangsregelung dar, sollte der Solidaritätszuschlag zum 1.1.2020 nur für die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen entfallen, im Übrigen aber noch weitere Jahre in vollem Umfang erhoben werden.“ Denn nach dem Auslaufen des Solidarpakts, wenn also der Osten kein Extra-Geld mehr bekommt, könne man die Sonderabgabe nicht mehr rechtfertigen. Der Bund der Steuerzahler veröffentlichte Daten, nach denen der Bund schon heute weniger Geld für die Folgen der Wiedervereinigung ausgibt als er über den Soli einnimmt. Danach stehen von 2005 bis Ende 2019 Ausgaben für den Solidarpakt II in Höhe von knapp 157 Milliarden Euro den Soli-Einnahmen in Höhe von 216 Milliarden Euro gegenüber.
Seit dem 21.8.2019 informiert das Bundesministerium für Finanzen über die weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlags anhand eines vorliegenden Gesetzentwurfs, in dem weiterhin eine – wenn auch begrenzte – Abschmelzung verankert ist: Im Ergebnis wird danach eine Familie mit zwei Kindern bis zu einem Jahresbruttolohn von:
- rund 151.000 Euro gar keinen Solidaritätszuschlag mehr entrichten,
- zwischen ca. 151.000 Euro und 221.000 Euro teilweise von der Solidaritätszuschlag-Zahlung befreit und
- ab ca. 221.000 Euro den bisherigen Betrag weiterhin in gleicher Höhe entrichten.
Alleinstehende werden bis zu einem Jahresbruttolohn von:
- rund 73.000 Euro gar keinen Solidaritätszuschlag mehr entrichten,
- zwischen ca. 73.000 Euro und 109.000 Euro teilweise von der Solidaritätszuschlag-Zahlung befreit und
- ab ca. 109.000 Euro den bisherigen Betrag weiterhin in gleicher Höhe entrichten.