Die schon länger geplanten Sonderabschreibungen für neue Mietwohnungen sind – nach einem zwischenzeitlichen Stopp – nun doch noch als Gesetz am 8. August 2019 verkündet worden. Die wesentlichen Punkte der Neuregelung entsprechen dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 12.09.2018.
Die Sonderabschreibung beträgt jährlich bis zu 5 % über einen Gesamtzeitraum von vier Jahren zusätzlich zur jährlichen linearen Abschreibung von 2 %. Durch die Sonderabschreibung verkürzt sich der Abschreibungszeitraum von 50 Jahren um 10 Jahre.
Wesentliche Voraussetzungen sind:
- Es muss sich um neue Wohnungen handeln; Anschaffungen müssen im Jahr der Fertigstellung erfolgen.
- Der Bauantrag erfolgt nach dem 31.8.2018 und vor dem 01.01.2022.
- Die Kosten pro Quadratmeter übersteigen 3.000 EUR nicht.
- Die Wohnung dient 10 Jahre zu Wohnzwecken.