Steuerpflichtige hatten erstmals die Möglichkeit, ihre Jahressteuererklärungen für das Jahr 2018 bis zum 31. Juli 2019 abzugeben. Die Abgabe konnte damit bis zu zwei Monate später erfolgen als bisher. Die Abgabefrist für Steuerpflichtige, die einen Steuerberater mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen, endet am 29. Februar 2020.