Seit 2018 gibt es mehr Zeit für die Steuererklärung. Die Finanzverwaltung NRW weist nochmals darauf hin, dass die Fristverlängerung für die Abgabe der Einkommentsteuererklärungen aber nur dann in Anspruch genommen werden können, wenn die Erklärung in elektronischer Form authentifiziert abgegeben wird.
Anonsten können die Fristen nur verlängert werden, wenn Sie die fachliche Beratung von Vertretern steuerberatender Berufe in Anspruch nehmen.
Elektronisch sind Steuererklärungen stets abzugeben, wenn es sich um Gemeinschaften, Gesellschaften oder Gewerbebetriebe handelt.