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Steueränderungen zum Jahreswechsel 2015 / 2016

Steueränderungen zum Jahreswechsel 2015 / 2016. BEGE GmbH Steuerberatung in Wuppertal.

Wir wünschen allen Mandanten und Interessierten einen guten Rutsch ins neue Jahr 2016!   Damit der Jahreswechsel gelingt, möchten wir kurz in Stichworten wesentliche Steueränderungen zum Jahreswechsel 2015 / 2016, die für Sie und ihr Unternehmen bedeutend sein können, auflisten:

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Betriebsveranstaltungen

Die Zuwendung an Arbeitnehmer im Rahmen von Betriebsveranstaltungen sind durch gesetzliche Neuregelung ab 1.1.2015 bis zu einem Freibetrag von EUR 110 steuerfrei. In einem umfangreichen Schreiben hat das BMF diese Regelung numehr ausgeführt (BMF vom 14.10.2015, IV C5 – S

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Photovoltaik als Bauleistung

Ab dem 1.1.2016 wird die neue Rechtsauffassung praxiswirksam, nach der die Installation einer Photovoltaikanlage eine Bauleistung i.S.d. §§ 48 ff EStG darstellt. Ein koordinierter Ländererlass sieht dies bereits für alle offenen Fälle vor, ab dem 1.1. sind die Regelungen zur

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Kindergeld und Freistellungsaufträge – Handlungsbedarf vor Jahreswechsel

Freistellungaufträge verlieren ihre Gültigkeit, wenn sie die steuerliche Identifikationsnummer nicht enthalten. Teilen Sie ihrem Kreditinstitut noch vor dem 1.1.2016 ihre Identifikationsnummer mit! Auch beim Kindergeld sind Identifikationsnummern ab 1.1.2016 erforderlich. Sowohl die Id-Nummer des Bezugsberechtigten als auch die des Kindes

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Aufzeichnungspflichten zur Arbeitszeit

Für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers und Beschäftigte, deren verstetigtes Monatsentgelt (Durchschnitt der letzten 12 Monate) 2.000 EUR beträgt, müssen Aufzeichnungspflichten im Zusammenhang mit dem Mindestlohn zu Beginn und Ende der Arbeitszeit nicht mehr eingehalten werden.


Basiszinssatz und Verzugszinssatz

Der Basiszinssatz gem. § 247 BGB wurde zum 1. Juli – wie zum 1. Januar – auf minus 0,83% festgesetzt. Unverändert ergeben sich daraus folgende Verzugszinssätze: Verbrauchergeschäfte    -0,83% + 5,00% = 4,17% Handelsgeschäfte           -0,83% + 9,00% = 8,17% Basiszinssatz und


Kabinett billigt Erbschaftsteuerreform

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Reform der umstrittenen Regelung im Erbschaftsteuergesetz beschlossen, nach der Betriebsvermögen begünstigt wird. Auch künftig sollen Firmenerben weitgehend von der Steuer befreit werden, wenn sie das Unternehmen fortführen  und  damit  Arbeitsplätze erhalten. In Zukunft sollen

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Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten / Bürokratieentlastungsgesetz

Fehlen von Dokumentationen kann zu zusätzlichen Steuerzahlungen führen!

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Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz

Die Bundesregierung hat am 1. Juli 2015 das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) beschlossen; damit werden die aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Abschlussprüfer-Richtlinie und die Ausführung der Vorgaben der EU-Verordnung im Wesentlichen umgesetzt. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) sieht

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Ferienjobs – Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des MiLoG

Bei der Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, ist das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten! Dagegen gelten die Bestimmungen über den Mindestlohn nicht. Im Alter von 13-14 Jahren dürfen Kinder täglich bis zu 2 Stunden arbeiten,  15- bis

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