Steueränderungen zum Jahreswechsel 2015 / 2016

Wir wünschen allen Mandanten und Interessierten einen guten Rutsch ins neue Jahr 2016!

 

Damit der Jahreswechsel gelingt, möchten wir kurz in Stichworten wesentliche Steueränderungen zum Jahreswechsel 2015 / 2016, die für Sie und ihr Unternehmen bedeutend sein können, auflisten:

  • Die Anhebung des Grundfreibetrags auf EUR 8.652 und Verschiebung des Einkommensteuertarifs um 1,48%-Punkte führen zu einer Steuerentlastung 2016 gegenüber 2015.
  • Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurden angehoben. Den Familienkassen sind für die Auszahlung des Kindergeldes ab Jahreswechsel die Identifikationsnummern der Kinder mitzuteilen!
  • Abschaffung der Funktionsnennung für Wirtschaftsgüter, für die der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG in Anspruch genommen wird.
  • Anpassung der Voraussetzungen für die Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG an Rechtsprechung des EuGH
  • Unterhaltungsleistungen können nur noch mit Angabe der Identifikationsnummer des Leistungsempfängers geltend gemacht werden
  • Im Rahmen der ElStAM-Merkmale eingetragene Freibeträge gelten ab 2016 für je zwei Jahre. Erhöhungen und Minderungen sollten bzw. müssen dem Finanzamt innerhalb kürzerer Frist mitgeteilt werden.
  • Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt von 70% auf 72% der ersten vollen Bruttojahresrente von Neurentnern 2016. Steuerpflicht ist damit ab einer Jahresrente von rd. EUR 12.017 zu prüfen. Für Altrentner gilt der im Jahr des ersten vollen Jahresrentenbezugs festgeschriebene steuerfreie Anteil weiterhin.
  • Die Übergangsregelung für Freistellungsaufträge läuft aus, d.h. nur noch Freistellungsaufträge bei denen die Identifikationsnummern angegeben sind, bleiben wirksam. Seit 2011 mussten die Identifikationsnummern angegeben werden.
  • Teile des BilRUG wirken auf Abschlüsse des Jahres 2015. Umfassend wird das BilRUG erst für Jahresabschlüsse beginnend ab dem 1.1.2016 wirksam.
  • Die Schwellenwerte für Buchführungs- und Bilanzierungspflicht werden ab 2016 auf 600.000 EUR Umsatz und 60.000 EUR Gewinn angehoben.
Getagged mit: , , , , , , , , , , , , , ,

Wachstum, Veränderung, Beratung?

Melden Sie sich für ein informatives Gespräch!

0202 283330-0

oder per E-Mail an
info@begegmbh.de